Zystenentfernung

Spezialisten für Oralchirurgie in Herne

Mit Zysten im Mund- und Kieferbereich ist nicht zu spaßen. Geläufig sind sie unter dem Begriff Kieferzysten. Bei einer Zyste im Kieferbereich handelt es sich um einen Hohlraum, der als krankhaft gilt. So unterscheidet er sich von natürlichen Hohlräumen. Dieser krankhafte Hohlraum bildet sich allmählich. Entweder im Bereich des Kieferknochens, oder des Zahnfleisches, oft auch im Bereich von Zahnwurzeln. Zysten sind mit einer zähflüssigen bis breiigen Flüssigkeit gefüllt. Lässt man die Zysten immer weiter wachsen, dann werden sie nach und nach immer mehr gesundes Gewebe verdrängen. Oftmals bemerken Patienten über einen langen Zeitraum hinweg gar nicht, dass sie eine Zyste haben. Dies ist damit zu begründen, dass eine Zyste an sich keinen Schmerz verursacht. Erst, wenn sie so groß ist, dass sie auf Nerven drückt, oder den Kiefer aufreibt, bemerkt der Patient einen dumpfen Druck bis hin zum Schmerz. Entzünden sich Zysten verursachen sie ebenfalls Schmerzen. Die Zystenbildung wird meist durch Bakterien verursacht. Diese Bakterien gelangen zum Beispiel aus den Wurzelkanälen von abgestorbenen Zähnen in den Kieferknochen. Auch nach einer Wurzelkanalbehandlung kann dies der Fall sein. Die Zystenbildung kann jedoch auch genetische oder entwicklungsbedingte Störungen zur Ursache haben. Entdeckt werden Zysten oft zufällig auf Röntgenbildern, die der Zahnarzt turnusmäßig anfertigt.

Implantatzentrum Herne

Ihr Spezialist für Oralchirurgie

Implantatzentrum Herne

Dr. Stefan Helka

Wann ist eine Zystenentfernung notwendig?

Eine Zystenentfernung wird vom Zahnarzt immer dann empfohlen, wenn ein stetiges Wachstum der Zysten erkennbar ist. Grundsätzlich sollten alle Zysten beobachtet werden. Bleiben sie klein, und verändern sie sich nicht, müssen sie nicht zwingend entfernt werden. Sobald sie jedoch wachsen, kann dieses Wachstum schwere Folgen nach sich ziehen. So können wachsende Zysten so viel Platz in Anspruch nehmen, dass Zähne durch sie verdrängt oder in Schieflage gebracht werden. Auch können sich Zähne durch den Verdrängungsprozess lockern. Im schlimmsten Fall verliert der Patient so einen, oder sogar mehrere, gesunde Zähne. Außerdem können Zysten den Kieferknochen schädigen und verformen.

Ablauf der Behandlung

Nachdem der Zahnarzt die lokale Betäubung gesetzt hat, öffnet er zunächst das Zahnfleisch und dann den Kieferknochen. Anschließend werden Zystenflüssigkeit und Zystengewebe komplett entfernt. Je nachdem wie groß der dadurch entstandene Hohlraum im Kiefer ist, geht der Operateur weiter vor. Kleine Hohlräume können sich selbst überlassen werden, da sie von selbst verknöchern. Größere Hohlräume füllt man mit Knochenersatzmaterial auf, das dem Knochen hilft sich zu regenerieren und wieder neu aufzubauen. Sollten die umliegenden Zähne zu diesem Zeitpunkt durch die Zystenbildung bereits angegriffen sein, wird der an ihnen entstandene Schaden direkt mit behandelt. Meist geht es dabei um eine Wurzelspitzenresektion. In einigen Fällen ist die Zystenbildung auf unnatürlich gewachsene Zähne zurückzuführen. Gegebenenfalls müssen diese Zähne entfernt werden, um weitere Probleme, die von ihnen ausgehen würden, zu vermeiden. Die Behandlung dauert insgesamt meist etwa eine halbe Stunde. Das Zystengewebe wird nach der Operation im Labor untersucht, da in seltenen Fällen Zysten mit Tumoren verwechselt werden können. Die Laboruntersuchung dient dem sicheren Ausschluss der zweiten Möglichkeit.

Die Zystenentfernung schützt den Patienten vor Folgeerkrankungen im oralen Bereich, die langwierige und schmerzhafte Zahnbehandlungen nach sich ziehen können. Auch kann durch die Entfernung von Zysten verhindert werden, langfristig, gesunde Zähne, aufgrund von verdrängendem Zystenwachstum, zu verlieren.

Wie nach jedem operativen Eingriff braucht der menschliche Körper, auch nach der operativen Entfernung von Zysten, eine Weile, um sich von den Strapazen zu erholen. Deshalb werden Patienten, die sich Zysten entfernen lassen, anschließend in der Regel für einige Tage krankgeschrieben. Die Krankschreibung erfolgt zu deren eigenem Schutz, auch wenn nur unter örtlicher Betäubung operiert wurde. Der passende Zeitpunkt für den Eingriff muss somit gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Bei sitzender Tätigkeit ist eine Krankschreibung von zwei bis sieben Tagen zu erwarten. Patienten, die einen körperlich fordernden Beruf, zum Beispiel im handwerklichen Bereich, ausüben werden oft für zwei Wochen krankgeschrieben. Der Grund für diesen längeren Zeitraum liegt darin, dass körperliche Belastung den Heilungsprozess beeinträchtigt.

Gibt es Risiken?

Je nachdem wo sich die Zysten angesiedelt haben, kann eine operative Entfernung kleinere oder größere Risiken mit sich bringen. Liegt eine Kieferzyste beispielweise nahe an Nerven oder Gefäßen, können diese im Einzelfall während der Operation verletzt werden. Auch kann es durch Reizungen der Nerven und Gefäße zu Taubheitserscheinungen von Mund, Kiefer, Zunge, Lippen oder Wangen kommen. Diese sind allerdings in den meisten Fällen vorübergehender Natur, und verschwinden nach einer Weile von alleine wieder. Werden sehr großflächige Zysten entfernt, kann die Entfernung für den Operateur sehr anstrengend und diffizil werden. In sehr seltenen Fällen kommt es bei der Entfernung deshalb zu Kieferbrüchen. Ebenfalls selten, aber nicht ausgeschlossen, ist die Schädigung von umliegenden Zähnen während des Eingriffs. In Einzelfällen müssen angrenzende Zähne auf Grund dieser Schädigung entfernt werden.

Termin buchen?
Online Termin buchen
02325 70232
0162 3678377
Rückruf

E-Mail


WhatsApp


Anrufen


Termin