Revision einer Wurzelfüllung

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Die Revision einer Wurzelfüllung ist eine Behandlungsform, die aus zwei Gründen durchgeführt werden sollte. Dann, wenn bei einer vorherigen Wurzelkanalbehandlung Probleme aufgetreten sind. Oder, wenn eine Wurzelfüllung undicht oder unzureichend ist. In diesem speziellen Fall kann zwischen dem Zeitpunkt der Wurzelkanalbehandlung und der Revision einer Wurzelfüllung auch bereits ein längerer Zeitraum vergangen sein. Der Begriff Revision kann generell mit dem Wort Korrektur gleichgesetzt werden. Der Zahnarzt muss also nach einer in der Vergangenheit durchgeführten Wurzelbehandlung nachbessern. Wurzelkanalbehandlungen werden immer dann durchgeführt, wenn die Zahnwurzel sich erneut entzündet hat. Ziel der Behandlung ist es diese Entzündung zu beseitigen. Während einer Revision wird die alte Wurzelfüllung komplett entfernt, um anschließend eine neue Füllung in die Zahnwurzel einbringen zu können.

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Wann wird eine Revision empfohlen?

Die Revision einer Wurzelfüllung sollte immer dann angegangen werden, wenn sich nach der ersten Wurzelkanalbehandlung wieder Entzündungen an der bereits behandelten Zahnwurzel bilden. Der Grund für eine neuerliche Entzündung kann der sein, dass bei der Erstbehandlung nicht alle im Wurzelkanal angesiedelten Bakterien entfernt wurden. Bakterien sind die Auslöser für Entzündungen der Wurzelkanäle. Dies kommt vor, wenn während der Wurzelbehandlung zum Beispiel Wurzelkanäle übersehen, und damit nicht von Bakterien gereinigt wurden. Eine Neubesiedelung mit entzündungsauslösenden Bakterien kann ebenso der Fall sein, wenn die Wurzelkanäle während der Erstbehandlung nicht ausreichend gründlich gereinigt wurden. Die Kanäle können recht lang und breit sein, weshalb bei einer Wurzelbehandlung immer sehr präzise vorgegangen werden muss, um alle Bakterienherde zu beseitigen. Ist das Wurzelkanalsystem aus individuellen anatomischen Gründen sehr weit verzweigt, kann es außerdem sein, dass die Reinigungswirkung während der Wurzelbehandlung zu gering gewesen ist. Ein weiterer Grund für neuerlichen Bakterienbefall der Zahnwurzel kann der sein, dass sich wegen einer porös gewordenen, oder nicht richtig abschließenden Wurzelfüllung, neuerlich Karies entwickelt hat. Wird eine bereits behandelte Zahnwurzel verzögert, das heißt zu spät, mit einer Krone versorgt, besteht ebenfalls die Gefahr, dass sich zwischenzeitlich wieder Bakterien eingenistet und für eine Entzündung gesorgt haben. Patienten, die sich dieser Behandlungsform unterziehen sollten, haben auf Grund der neuerlichen Entzündung dumpfe Schmerzen, die unter Umständen sehr stark sein können.

Ablauf der Behandlung

Unter örtlicher Betäubung wird das alte Wurzelfüllmaterial komplett entfernt. Trägt die Wurzel eine Krone, muss diese vorab ebenfalls entfernt, oder aber zumindest geöffnet werden, um die Wurzel erreichen zu können. Komplett entfernt wird die Krone in der Regel nur, wenn sie schadhaft ist. Hat sich neuerlicher Karies gebildet, muss auch dieser abgetragen werden. Danach wird der Zugang zum Kanalsystem der Wurzel geöffnet und komplett gereinigt. Mit sehr feinen Instrumenten werden alle Wurzelkanäle anschließend eingehend desinfiziert. Danach wird neues Füllmaterial eingesetzt. Musste eine Zahnkrone geöffnet werden, um Zugang zur Wurzel zu erlangen, wird das Loch mit einer Kunststofffüllung wieder verschlossen. Der Vorgang gilt als schwieriger und zeitintensiver als eine herkömmliche Wurzelbehandlung.

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